Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden von Dutch Family B.V. erstellt, um als Bestandteil in alle Verträge, in welcher Form auch immer, die zwischen Dutch Family B.V. und einem Auftraggeber, im Folgenden “Mandanten” genannt, geschlossen werden, mit aufgenommen zu werden. Diese AGB gelten auch für jeglichen neuen, ergänzenden oder abgeänderten Auftrag des Mandanten.
Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mandanten wird von Dutch Family B.V. ausdrücklich ausgeschlossen.
Dutch Family B.V. ist auf der Grundlage des niederländischen Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) dazu verpflichtet, ihre Auftraggeber zu identifizieren. Der Mandant muss Dutch Family B.V. zu diesem Zweck alle maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung stellen; andernfalls wird Dutch Family B.V. den Auftrag nicht ausführen bzw. ist Dutch Family B.V. dazu berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen. Der Mandant wird Dutch Family B.V. im Rahmen dieses Know-Your-Customer-Prozesses (KYC) mindestens eine Kopie der Ausweise der Geschäftsführer und anderer Entscheidungsträger, eine Angabe der wirtschaftlich Berechtigten, Handelsregisterauszüge sowie ein Organigramm des Unternehmens zur Verfügung stellen.
Dutch Family B.V. ist aufgrund der Meldepflicht nach EU-Richtlinie DAC 6 und deren Umsetzung in nationales Recht verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende, potenziell aggressive Steuergestaltungen an die zuständige Behörde zu melden. Im Falle einer Meldepflicht ist der Mandant verpflichtet, Dutch Family B.V. alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Mandant wird Dutch Family B.V. für den Zeit- und Kostenaufwand entschädigen, der Dutch Family B.V. im Zusammenhang mit der Meldung und sich eventuell daraus ergebenden Folgefragen entsteht.
Artikel 2. UMFANG DES AUFTRAGS
Alle Dienstleistungen und (anderen) Tätigkeiten werden aufgrund eines Dienstleistungsvertrags mit Dutch Family B.V. erbracht.
Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Vertrag, das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung vom Mandanten unterzeichnet, von Dutch Family B.V. zurückerhalten und der KYC-Prozess gemäß Wwft zur Zufriedenheit von Dutch Family B.V. abgeschlossen wurde. Wurde ein (Folge-) Auftrag mündlich erteilt bzw. wurde eines der Dokumente aus dem vorherigen Satz (noch) nicht unterzeichnet zurückerhalten, gilt der Vertrag unter der Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem Dutch Family B.V. auf Ersuchen des Mandanten mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
Alle Aufträge gelten ausschließlich als an Dutch Family B.V. erteilt und von Dutch Family B.V. angenommen, auch wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Anwendung der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) ist gänzlich ausgeschlossen.
Alle (juristischen) Personen, die zur Ausführung eines Vertrages von Dutch Family B.V. herangezogen worden sind, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, ungeachtet dessen, in welchem Rechtsverhältnis sie zu Dutch Family B.V. stehen oder gestanden haben.
Der Mandant erteilt Dutch Family B.V. die Befugnis, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Sollte der Mandant seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dutch Family B.V. schuldhaft nicht erfüllen, ist Dutch Family B.V. unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages unverzüglich auszusetzen und sind alle Beträge, die der Mandant Dutch Family B.V. aus welchem Grund auch immer zu zahlen hat, unverzüglich zur Zahlung fällig.
Artikel 3. AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS
Alle von Dutch Family B.V. verrichteten Tätigkeiten werden nach bestem Wissen und Können getreu den Anforderungen guter fachmännischer Praxis (nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung) ausgeführt. Bezüglich der beabsichtigten Tätigkeiten liegt, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, eine Hinwirkungspflicht seitens Dutch Family B.V. vor.
Dutch Family B.V. führt im Rahmen des Auftrags eine Handakte, die Kopien relevanter Schriftstücke enthält und die Eigentum von Dutch Family B.V. ist.
Der Mandant hat dafür zu sorgen, dass alle Daten und Unterlagen, die Dutch Family B.V. nach eigenem Dafürhalten für die korrekte und fristgerechte Ausführung des erteilten Auftrages benötigt, Dutch Family B.V. rechtzeitig in der von Dutch Family B.V. gewünschten Form und Weise zur Verfügung gestellt werden.
Sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt, ist der Mandant für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Dutch Family B.V. zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen verantwortlich, auch wenn diese von Dritten stammen oder über Dritte erlangt werden.
Die sich aus einer Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags ergebenden zusätzlichen Kosten und Honorare, die dadurch entstanden sind, dass die angeforderten Daten und/oder Unterlagen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durch den Mandanten zur Verfügung gestellt wurden, gehen zu Lasten des Mandanten. Wird die Ausführung eines Auftrags nach dem No Cure-No Pay-Grundsatz bzw. auf Erfolgsbasis vereinbart und kann dieser Auftrag nicht (vollumfänglich) ausgeführt werden, was darauf zurückzuführen ist, dass die angeforderten Daten und/oder Unterlagen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durch den Mandanten zur Verfügung gestellt wurden, wird das Erfolgshonorar direkt und in voller Höhe dem Mandanten in Rechnung gestellt.
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